
© Martin Möller/FUNKE Foto Services
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Kaiser-Wilhelm-Straße
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Wer zum Beispiel verbotenerweise auf dem Gehweg parkt, zahlt dafür zwischen 55 und 100 Euro. Bislang waren es 20 Euro. Besonders hart trifft es Raser: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist bei mehr als 26 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften bei mehr als 21 km/h über dem Tempolimit der Führerschein für einen Monat weg. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Die Änderungen gelten ab sofort. Sie sollen vor allem die Sicherheit auf unseren Straßen weiter verbessern.
Hier gibt es alle Infos zu den Änderungen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
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