Hochwasser-Hilfen für Betriebe

In Unternehmen, in denen wegen der Hochwasserkatastrophe der Betrieb ganz oder teilweise lahm liegt, können Arbeitnehmer grundsätzlich Unterstützung bekommen. Darauf hat die Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim heute hingewiesen.

Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der Arbeitsausfall muss dabei unmittelbar mit der Unwetterkatastrophe zusammenhängen. Hilfe gibt es für Betriebe zum Beispiel auch dann, wenn sie nicht produzieren können, weil Zulieferbetriebe aufgrund des Hochwassers nicht liefern können. Auch dann kann für Beschäftigte Kurzarbeitergeld beantragt werden. Betroffene Arbeitgeber können sich von der Arbeitsagentur beraten lassen 


Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim

8 Uhr bis 18 Uhr

0800 4555520

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