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Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der Arbeitsausfall muss dabei unmittelbar mit der Unwetterkatastrophe zusammenhängen. Hilfe gibt es für Betriebe zum Beispiel auch dann, wenn sie nicht produzieren können, weil Zulieferbetriebe aufgrund des Hochwassers nicht liefern können. Auch dann kann für Beschäftigte Kurzarbeitergeld beantragt werden. Betroffene Arbeitgeber können sich von der Arbeitsagentur beraten lassen
Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim
8 Uhr bis 18 Uhr
0800 4555520
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