Haftstrafe für organisierte Schwarzarbeit

Ein Unternehmer aus Essen ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er in großem Stil Schwarzarbeit organisiert hatte. Der Mann soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

© Olaf Fuhrmann/FUNKE Foto Services

Das Landgericht sagt, dass der Mann unter anderem Scheinrechnungen anderer Firmen nutzte, um so Geld für schwarz gezahlten Lohn zu bekommen. Außerdem hat der Mann Arbeitsverträge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, damit Osteuropäer Sozialleistungen beantragen konnten. Arbeiten wurden aber gar nicht ausgeführt. Das Gericht sieht das als Beihilfe zum Betrug an. Allein hier soll ein Schaden von 200.000 Euro entstanden sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgeflogen war der Unternehmer bei Ermittlungen des Zoll. 

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