Geldwäsche soll erschwert werden

Ab Sonntag gelten auch in Mülheim neue Regeln beim Einzahlen von Bargeld. Wer mehr als 10.000 Euro einzahlen möchte, muss der Bank einen Nachweis vorlegen, woher das Geld stammt.

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Bislang musste man lediglich seinen Personalausweis vorzeigen. Mit der neuen Vorgabe soll Geldwäsche erschwert werden. Wer das Geld nicht bei seiner Hausbank einzahlt, für den gilt die Grenze von 2.500 Euro. Als Nachweise gelten Sparbücher, Quittungen von Auszahlungen bei anderen Banken oder Verkaufsbelege. Sollten die Unterlagen nicht eindeutig belegen, woher das Geld stammt muss die Bank das an die zuständige Aufsicht melden. Die Stückelung von Summen über 10.000 Euro in mehrere Einzelbeträge soll nicht möglich sein.

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