
© Jörg Schimmel / Funke Foto Services
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Mittlerweile gibt es Informationen des Bundesinnenministeriums, die eine Beschlussfassung durch den Rat überflüssig machen, heißt es. Das sei auch in einer Sitzung mit dem Städtetag am vergangenen Montag deutlich geworden. Es gelte mittlerweile als geklärt, dass aus der Ukraine Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können.
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