Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1959 bis 1964

Bis zum 19. Januar sollten Menschen aus den Geburtenjahrgängen 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Kartenführerscheine sind von der Frist nicht betroffen.

© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Mit dem Umtausch erlischt nicht die Fahrerlaubnis, lediglich die Gültigkeit des ausgestellten Dokuments. Die Beantragung eines Umtauschs geht nur persönlich, nach vorheriger Terminbuchung, in der Führerscheinstelle der Stadt. Der neue Führerschein wird dann durch die Bundesdruckerei zugeschickt. Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich auf 30,40 Euro.

Mittwochs hat die Stadt speziell für diesen Führerscheinumtausch nun zusätzliche Termine eingerichtet. Freitags ab 12:30 Uhr können diese für den kommenden Mittwoch gebucht werden.

Weitere Meldungen

skyline