Freizeitdomizil Entenfangsee von Gericht verboten

Der Campingplatz am Entenfangsee muss seinen Betrieb einstellen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Damit hat es den Eilantrag der Betreiberin abgelehnt.

© Hans Blossey/Funke Foto Service

Die war gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim vorgegangen. Denn die Stadt hatte ja bereits Mitte Oktober mit einer Räumung gedroht. In erster Linie sorgen immer wieder Mängel beim Brandschutz für Ärger bei der Freizeitanlage. Die bebauten Parzellen seien viel zu dicht aneinander und durch die Randlage des Campingplatzes seien die Anfahrtswege für die Feuerwehr zu lang, um ein Feuer schnell unter Kontrolle zu bekommen.

Keine sofortige Räumung

Aber die 550 Pächter des Freizeitdomizils bekommen noch etwas Zeit. Eine kurzfristige Räumung ist erstmal vom Tisch. Im Januar will die Stadt mit dem Betreiber der Anlage weiter verhandeln.

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