
© Martin Möller/FUNKE Foto Services
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Bislang galt überall eine FFP2-Maskenpflicht. Das ist jetzt nur noch im Isolationsbereich der Fall. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen. Wer sich ambulant behandeln lässt, benötigt keinen Test mehr. Die Besuchszeiten – montags, mittwochs und samstags von 15 bis 18 Uhr – bleiben unverändert. In dieser Zeit dürfen Patientinnen und Patienten von einer Person pro Tag Besuch für eine Stunde empfangen.
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