
© Radio Mülheim
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Das soll z.B. für den Zoo oder Feste wie den Weihnachtsmarkt gelten. Die Stadt appelliert auch an private Veranstalter, ihrem Beispiel zu folgen. Die 2G-Regel soll für alle gelten, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Wer ein ärztliches Attest hat oder Schwangere können mit einem negativen Antigen-Schnelltest Zutritt bekommen. Angebote im Bildungsbereich sollen ausgeklammert werden. Dazu zählen z.B. Kurse der VHS.
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