
© m.mphoto - stock.adobe.com
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Auf der A59 bei Duisburg fuhr er mit 210 km/h von hinten auf einen Kleinwagen auf, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt war. Die beiden Insassen des Kleinwagens starben, der Angeklagte wurde ebenfalls lebensgefährlich verletzt. Der 33-Jährige war ohne Führerschein unterwegs und hatte vor dem Unfall Alkohol getrunken und Kokain konsumiert. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zunächst Mord vorgeworfen, ließ diesen Vorwurf im Verlauf des Prozesses aber fallen. Für die Richter stand zum Abschluss des Verfahrens fest, dass der Angeklagte nicht mit Tötungsvorsatz handelte. Laut Urteil ging der 33-Jährige davon aus, dass seine Fahrt mit so hoher Geschwindigkeit ohne Folgen bleiben würde.
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