Direktvergabe

Bus- und Bahnfahrer der Ruhrbahn können aufatmen: In Mülheim und Essen wird es zum Jahreswechsel weder Unterbrechungen, noch Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr geben. Die Direktvergabe eines neuen Vertrags an die Ruhrbahn über 22,5 Jahre ist rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt in letzter Instanz entschieden.

© Ruhrbahn

Der neue Vertrag tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Private Busunternehmen hatten dagegen geklagt. Sie fühlten sich benachteiligt, weil es keine europaweite Ausschreibung gegeben hatte. Daraufhin hatten die Richter die gesetzlichen Regeln für eine Direktvergabe im Fall der Ruhrbahn überprüft. Das Ergebnis: Die Laufzeit und die besondere Gestaltung der Direktvergabe im VRR-Modell ist nicht zu beanstanden.

Weitere Meldungen

skyline