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Diese Regeln gelten an den Osterfeiertagen
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Diese Regeln gelten an den Osterfeiertagen

An den Osterfeiertagen müssen einige Geschäfte geschlossen bleiben. Hier die Details im Überblick.

Veröffentlicht: Mittwoch, 05.04.2023 03:08

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Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen an Karfreitag (07.04.) und Ostersonntag (09.04.) fünf Stunden geöffnet sein. Ostermontag (10.04.) müssen sie komplett geschlossen bleiben. Da Karfreitag zu den stillen Feiertagen gehört, gilt laut NRW-Landesgesetz ein öffentliches Tanzverbot. Dieses gilt schon ab Gründonnerstag (06.04.) 18 Uhr und geht bis Samstag (08.04.) um 6 Uhr.

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Das ist an Karfreitag nicht erlaubt

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  • Öffentliches Tanzen
  • Alle Geschäfte (außer die oben genannten für fünf Stunden) müssen zu bleiben
  • Private Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen
  • Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen
  • Kulturelle Veranstaltungen sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes (6 bis 11 Uhr) verboten


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Das ist an Karfreitag (teilweise) erlaubt

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  • Gaststätten dürfen öffnen, jedoch ohne musikalische oder anderweitige Unterhaltung
  • Filme dürfen gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet eingestuft werden
  • Kulturelle Veranstaltungen (nach der Hauptzeit des Gottesdienstes), so lange sie dem ernsten Charakter dieses Feiertages entsprechen
  • Zoos, Kunstausstellungen, Museen und Schwimmbäder dürfen öffnen
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