Bußgeldverfahren nach altem Bußgeldkatalog

Alle Bußgeldverfahren aus dem Straßenverkehr, die bei der Stadt Mülheim noch in Arbeit sind, werden nach dem alten Bußgeldkatalog behandelt. Das hat das NRW-Innenministerium jetzt vorgegeben. Alle bereits abgeschlossenen und schon rechtskräftigen Verfahren lassen sich allerdings nicht mehr rückgängig machen, sagt die Stadt. Wer schon bezahlt hat, bekommt kein Geld zurück.

© Martin Möller / Funke Foto Services

Für schon vollstreckte Fahrverbote gibt es aber noch eine Chance: und zwar über einen "Gnadenerlass" der Bezirksregierung. Den hat die Stadt Mülheim schon in Düsseldorf beantragt. Hintergrund ist ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog, der diesen vermutlich rechtswidrig macht. Deswegen gilt bundesweit aktuell wieder der alte Bußgeldkatalog. Wie viele Verkehrsverstöße sich nach neuer Straßenverkehrsordnung in Mülheim schon angesammelt haben, kann die Stadt noch nicht sagen. Fest steht aber: Die Änderungen bedeuten einen großen Verwaltungsaufwand. Außerdem verliert die Stadt die Einnahmen aus den Bußgeldern.

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