Bundesweite Fahndung droht

Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim könnte es bald eine bundesweite Fahndung geben. Es geht um die Familie des Hauptverdächtigen, die die Stadt ausweisen will.

Am kommenden Montag läuft die Frist ab, bis zu der die Familie gegen die Abschiebung klagen könnte. Tut sie das nicht, gibt es eine Aufenthaltsermittlung durch die Bundes- und Länder-Polizei – also eine Fahndung. Die Familie ist offenbar untergetaucht. Der Briefkasten der Familie quillt über. Um hierbleiben zu dürfen, hätte der Vater eine Arbeit nachweisen müssen. Das konnte er nicht. Ob die Ausweisung auch für den 14-Jährigen in Untersuchungshaft gilt, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. Er könnte so um eine Verhandlung herum kommen. Eine Gruppe von zwei zwölf- und drei 14-Jährigen soll eine Frau gemeinsam im Juli vergewaltigt haben - in einem Gebüsch am Eppinghofer Bruch.

Weitere Meldungen

skyline