
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
Anzeige
Bei der Einreisekontrolle stellten die Polizisten fest, dass die Mülheimerin eigentlich ins Gefängnis gehört. Im Februar 2024 hätte sie vor Gericht erscheinen müssen. Angeklagt war sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahls. Zur Hauptverhandlung tauchte sie aber nicht auf. Das Amtsgericht Mülheim verhängte daraufhin eine sogenannte Ordnungshaft. Die 18-Jährige wurde laut Polizei bereits an die zuständige Justizbehörde überstellt, heißt es.
Anzeige