Berufung zum Windrad abgelehnt

Das Windrad darf in der Styrumer Ruhraue stehen. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar, heißt es von der Stadt Mülheim. Oberhausener hatten sich gegen die Anlage auf Mülheimer Stadtgebiet gewehrt. Bis zuletzt klagte eine Anwohnerin aus Alstaden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster zog jetzt aber einen Schlussstrich. Es lehnte eine Berufung ab. In der Begründung heißt es, das Windrad auf der Deponie Kolkerhofweg verletze die Nachbarschaft nicht in ihren Schutzrechten und wirke sich nicht schädlich auf die Umwelt aus. Die klagende Oberhausenerin hat jetzt das Nachsehen. Ihr ist das Windrad zu laut und die Rotorblätter werfen zu viel Schatten auf ihr Grundstück.

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