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Anordnung war unverhältnismäßig
© Markus Weissenfels / FUNKE Foto Services
In Quarantäne muss man sich das Essen bringen lassen
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Anordnung war unverhältnismäßig

Gerichte haben gleich zwei Mal Quarantäne-Anordnungen der Stadt Dortmund aufgehoben. Eine Familie hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt. Sie war komplett in Quarantäne geschickt worden, nachdem es auf einer Party zu Infektionen kam.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.09.2020 14:00

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Die Stadt ordnete für die Teilnehmer der Feier Quarantäne an. Sie zählten als Kontaktpersonen ersten Grades. Zudem sollten auch ihre Eltern und Geschwister als Kontaktpersonen zweiten Grades Zuhause bleiben. Letztere Entscheidung kassierte das Gericht als unverhältnismäßig. Bereits Anfang September entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem ähnlichen Fall zugunsten einer Familie.

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