
© Dan Race - stock.adobe.com
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Das Landgericht Duisburg befand, dass der Angreifer einen versuchten Totschlag begangen hat, zum Zeitpunkt der Tat aber nicht schuldfähig war. Der Mann leide unter schweren psychischen Erkrankungen. In dem Prozess hatte er angegeben, den Rentner für den Teufel zu halten. Er habe ihn besiegen müssen. Er verletzte den 80-Jährigen durch Faustschläge - vor allem ins Gesicht - so schwer, dass das Opfer als Pflegefall gilt und nicht mit der Außenwelt kommunizieren kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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