Aktion Lichtblicke - Sonderaktion: Das große DANKE! - Die FAQs

Die Aktion Lichtblicke startet seine Sonderaktion Das große DANKE!. Hier gibt es alle Fragen und Antworten zur Aktion auf einen Blick

Die Fragen und Antworten zur Sonderaktion von Aktion Lichtblicke "Das große DANKE!"

Wer darf sich an der Aktion beteiligen?

Angesprochen sind Schulen, Kitas, Elterninitiativen, Nachbarschaftshilfen, soziale Einrichtungen, natürliche volljährige Personen oder Vereine mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Sportvereine, Brauchtumsgruppen, Nachhilfegruppen, Jugendtreffs etc). Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die zugunsten der oben genannten Zielgruppen besondere Aktionen oder kreative Konzepte durchgeführt haben / noch durchführen oder umgesetzt haben bzw. noch umsetzen, die in der Corona-Pandemie insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu Gute gekommen sind. Da es sich bei der Aktion Lichtblicke e. V. um eine Spendenaktion für Kinder und Jugendliche aus NRW handelt, können wir leider keine Anträge aus anderen Bundesländern annehmen.

Wofür dürfen die bewilligten Geldmittel verwendet werden?

Bei der Sonderaktion Aktion Lichtblicke - Das große DANKE! müssen die bewilligten Geldmittel zwingend (benachteiligten) Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Als Beispiele sind Verwendungszwecke wie Klassenfahrten, Schulausflüge oder -feiern, Investitionen in digitale Ausstattung/Aktivitäten, Auffüllen der KiTa-/Schul-/Vereinskasse oder sonstige materielle Anschaffungen zu nennen, die einen Mehrwert für Kinder und Jugendliche haben.

Welche Verwendungsnachweise muss ich erbringen, wenn mir Geldmittel bewilligt wurden?

Nach der Verausgabung der bewilligten Mittel ist ein Nachweis in Form einer Rechnung oder Quittung zu erbringen, der an Radio Mülheim gesendet werden muss.

Wer informiert mich im Falle einer Förderung?

Im Falle einer Bewilligung wird Radio Mülheim die im Formular in der "Aktionsbeschreibung“ angegebene Kontaktperson informieren.

Bis wann kann ich spätestens meine Aktion / mein Konzept einreichen?

Die Aktionen / Konzepte müssen bis spätestens 04. Dezember 2020, 24.00 Uhr bei Radio Mülheim vorliegen.

Wie erhalte ich die bewilligten Geldmittel, wenn mein Projekt ausgewählt wird?

Im Falle eines positiven Bescheids wird Radio Mülheim die entsprechende Bankverbindung erfragen. Die vereinbarte Summe wird danach auf das angegebene Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Bis wann müssen die bewilligten Geldmittel verausgabt werden?

Die bewilligten Geldmittel müssen spätestens bis Ende 2021 verausgabt sein.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Erster Ansprechpartner ist die Redaktion: redaktion@radiomuelheim.de.

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