Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld zurück

Mülheimer Firmen, die ihren Mitarbeitern im März Kurzarbeitergeld gezahlt haben, sollten sich die Beträge jetzt erstatten lassen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.


Wird Kurzarbeit angemeldet und genehmigt, müssen die Chefs in Vorleistung gehen. Sie zahlen ihren Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld aus. Ab dem Folgemonat können sie sich den Lohnersatz bei der Arbeitsagentur zurückholen. Dazu haben sie drei Monate lang Zeit. Unternehmen, die im März Kurzarbeitergeld gezahlt haben, können sich den Betrag bis zum 30. Juni erstatten lassen. Dafür müssen sie einen entsprechenden Antrag einreichen. Wer Fragen dazu hat, kann die Hotline der Arbeitsagentur extra für Arbeitgeber anrufen.

0800 / 45555 20 Mo-Fr zwischen 8 und 18 Uhr

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