Änderungen für Verbraucher

Wer heute die ersten Einkäufe im neuen Jahr macht, bekommt es mit einigen Änderungen zu tun. Zum 1. Januar wurde einige Gesetze und Vorgaben angepasst. Zum Beispiel dürfen an den deutschen Ladenkassen keine einfachen Plastiktüten mehr angeboten werden.

Erlaubt sind nur noch besonders stabile Mehrwegtüten sowie die sehr dünnen Beutel, die es für Obst und Gemüse gibt. Zudem wurde zum 1.Januar das Flaschenpfand ausgeweitet. Bisher waren Frucht- und Gemüsesäfte von der Pfandpflicht befreit - das ist ab sofort nicht mehr so. Auch für Säfte in Plastikflaschen werden jetzt 25 Cent Pfand fällig. Auch bei Getränkedosen gibt es keine Ausnahmen mehr. Außerdem müssen Discounter und Supermärkte je nach Ladengröße künftig alte Elektrogeräte zur Entsorgung annehmen. Kleinere Geräte grundsätzlich - größere Geräte, wie Fernseher, aber nur dann, wenn auch ein neues Gerät gekauft wird.

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