
© Martin Möller / Funke Foto Services
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Voraussetzung ist ein negativer Schnell- oder PCR-Test anerkannter Stellen. Weiterhin gilt, dass bei Besuchen durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden muss, auch auf den Patientenzimmern. Außerdem gibt es festgelegte Zeiten: Montags, mittwochs und samstags zwischen 15 und 18 Uhr für eine Person für höchstens eine Stunde, heißt es. Ausnahmen gelten hier für die Begleitung im Kreißsaal und für Besuche von Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern.
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