A40-Steinewerfer soll in Psychiatrie bleiben

Das Landgericht Duisburg prüft gerade, ob es einen 20-jährigen Steinewerfer vor Gericht stellt. Der junge Mann soll Anfang Oktober letzten Jahres in Mülheim zwei große Steine von einer Brücke auf die A40 bei Winkhausen geworfen haben. Zwei Autofahrerinnen konnten gerade noch rechtzeitig ausweichen und kamen mit dem Schrecken davon.

Dem 20-Jährigen wird versuchter Mord aus Heimtücke und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen, heißt es vom Gericht. Allerdings ist er schuldunfähig. Ein Gutachten stuft ihn als psychisch krank und gefährlich ein. Darum beantragt die Staatsanwaltschaft, dass der Mann in einer geschlossenen Psychiatrie bleibt. Dort ist er seit dem Vorfall schon untergebracht.

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