
© Michael Dahlke/FUNKE Foto Services
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Bei Veranstaltungen nach den 3G-Regeln müssen auch sie das Ergebnis eines Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das kann z.B. bei Herbstferien-Angeboten in Innenräumen der Fall sein. Ausgenommen davon sind natürlich bereits geimpfte oder genesene Jugendliche. Nach dem Bund-Länder-Beschluss müssen sie im Gegensatz zu Erwachsenen für den Test nichts bezahlen. Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit oder Sportangeboten kann es auch sein, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests angeboten werden.
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