
© Stefan Arend/FUNKE Foto Services
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Gemeint sind Patienten, die nicht auf Station liegen, sondern zum Beispiel in die Sprechstunde einer Fachabteilung kommen oder einen Termin im Aufnahmezentrum haben. Sie müssen ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle nachweisen können. Das darf nicht älter als 24 Stunden sein. Patienten werden außerdem weiterhin gebeten, möglichst allein zu kommen. Muss eine Begleitperson mit, gilt auch für diese die Testpflicht. Notfallpatienten und ihre Begleitungen sind von der Regelung ausgenommen. Sie werden vor Ort im EKM getestet.
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