15-Kilometer-Regel im Kreis Recklinghausen

Im Kreis Recklinghausen gilt ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Das hat das Land NRW beschlossen, weil die Corona-Zahlen dort so hoch sind. Wer im Kreis Recklinghausen wohnt, darf diesen jetzt nur noch verlassen, wenn er dabei 15 Kilometer Luftlinie nicht überschreitet. Das gilt umgekehrt auch für alle, die außerhalb des Kreises wohnen und rein wollen. Gemessen wird ab der Stadtgrenze.

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Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Kita, für Arzttermine oder Besuche von Angehörigen oder Lebenspartnern. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 25.000 Euro Bußgeld zahlen, sagt das Land. Die Einhaltung der Regel zu kontrollieren, ist natürlich schwierig. Es soll bei der Maßnahme aber in erster Linie darum gehen, Freizeitausflüge zu verhindern - zum Beispiel Rodeln im Sauerland, heißt es.

Inzidenz über 200

Neben dem Kreis Recklinghausen gilt die 15-Kilometer-Regel ab sofort auch noch in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und im Oberbergischen Kreis. Laut Landesregierung sind Hotspots betroffen, die aktuell ein hohes Infektionsgeschehen mit einem Inzidenzwert über 200 aufweisen. Das würde eigentlich unter anderem auch auf die Städte Bottrop und Gelsenkirchen zutreffen. Trotzdem sind sie von der 15-Kilometer-Regel erst mal nicht betroffen.

Hier gibt es dazu noch mal alle Infos vom Land.

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